Akute Exklusivitis

Ein Bankraub und seine medialen Nachwehen: Die NWZ attackiert die Staatsanwaltschaft, die herausfinden möchte, woher die Zeitung sensible Informationen über eine Fahndung bekommen hat.

Idyllisch neben dem Kittchen gelegen: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg. FOTO: mno

Idyllisch neben dem Kittchen gelegen: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg. FOTO: mno

Es gibt Streit zwischen der Nordwest-Zeitung und der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Die Zeitung berichtete am Wochenende mit kaum verhohlener Empörung, dass die Justiz Ermittlungen gegen die Oldenburger Polizei wegen Geheimnisverrats eingeleitet hat. Anlass dafür sei ein NWZ-Artikel aus dem Vorjahr, der auf nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen basierte. Soweit sind sich Blatt und Behörde auch einig – allerdings hat die Staatsanwaltschaft einen ganz anderen Artikel im Blick als den relativ harmlosen, an dem die NWZ ihre massive Kritik festmacht.

Hintergrund: Am 31. August 2011 hatte ein Mann die Filiale der OLB in der Alexanderstraße überfallen; zweieinhalb Wochen später konnte er in Ulm festgenommen werden. Am 18. September, einem Sonntag, vermeldete die NWZ die Festnahme auf ihren Internetseiten – noch bevor die Staatsanwaltschaft die Geschichte offiziell bekanntgab. Dass die nun mit Nachdruck versucht, das Leck zu finden, bringt zumindest den Chefredakteur Rolf Seelheim einigermaßen in Harnisch – in einem Kommentar bezeichnet er es als “unglaublich”, dass die Staatsanwaltschaft “eine ganze Polizei-Inspektion unter Generalverdacht [stellt], um eine angeblich undichte Stelle zu finden” und hat auch einen Grund für diese Vorgehensweise parat: “Unsere Redaktion berichtete über die bereits erfolgte Festnahme des öffentlich gesuchten Bankräubers, obwohl die Staatsanwaltschaft damit gern noch gewartet hätte. Schließlich war Sonntag, die Ankläger wollten sich erst Montag äußern.”

Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Es geht nämlich nicht um die tatsächlich folgenlose vorzeitige Vermeldung der Festnahme, sondern um einen Artikel, der eine gute Woche davor veröffentlicht wurde. Und der durchaus schwerwiegende Folgen hätte haben können.

Die Staatsanwaltschaft erklärte am Montag, sie habe die Ermittlungen aufgenommen, weil die NWZ während des Zeitraums, in dem noch nach dem Flüchtigen gefahndet wurde, “über Informationen verfügte, die zu diesem Zeitpunkt aus ermittlungstaktischen Gründen noch geheim zu halten waren”. So habe das Blatt “über eine Durchsuchung am Wohnort des damals Verdächtigen in einem anderen Bundesland, bei der er nicht angetroffen wurde”, berichtet: “Hierdurch bestand die Gefahr, dass der flüchtige Verdächtige aus der Zeitung von dem konkreten Verdacht gegen ihn erfahren und sich endgültig der Festnahme entziehen würde.”

Tatsächlich hieß es am 10. September 2011 unter der Überschrift “Oldenburg: Polizei hat erste Spur von Bankräuber”: “Unter Tatverdacht soll nach Informationen der NWZ  ein Mann stehen, der außerhalb von Niedersachsen seinen Wohnsitz hat. Dort suchten die Beamten aber bislang vergebens nach ihm.” Die Argumentation der Ermittler: Hätte der Flüchtige durch den auch online verfügbaren Artikel Kenntnis davon erlangt, dass die Polizei eine Person aus einem anderen Bundesland im Visier habe, hätte er das unschwer auf sich beziehen und sich absetzen können. Diese “Informationen der NWZ” konnten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aber nur aus dem Kreis der Beamten kommen – weshalb sie nun Ermittlungen wegen des “Verdachts auf Verletzung des Dienstgeheimnisses” aufgenommen hat.

“Wegen dieser Bagatelle setzt nun eine Staatsanwältin Himmel und Hölle in Bewegung, lässt Polizisten gegen Polizisten ermitteln, riskiert die Motivation einer ganzen Behörde”, schimpft der Chefredakteur, nennt es “ein Stück aus dem Tollhaus” und fragt, ob die Staatsanwaltschaft „nicht Wichtigeres zu tun” habe. Geheimnisverrat – eine “Bagatelle”? Der leitende Oberstaatsanwalt Roland Herrmann ist da ganz anderer Meinung: Es sei “entscheidend, dass Informationen in einem Ermittlungsverfahren so lange geheim bleiben, bis deren Preisgabe die Ermittlungen nicht mehr gefährden” könne, wird er in der Erklärung der Behörde zitiert. Wie gesagt: Es geht um die Preisgabe von Informationen während der laufenden Fahndung, nicht um die frühzeitige Meldung der Festnahme. Obwohl auch die, konsequent weitergedacht, als problematisch angesehen werden könnte – es wäre ja immerhin denkbar gewesen, dass der frisch Verhaftete noch Helfer und Komplizen hatte, die dadurch hätten gewarnt werden können.

Und was ist mit dem “Generalverdacht”? “Die Staatsanwaltschaft hat dabei nicht einen konkreten Beamten im Visier”, heißt es in dem Artikel von Samstag, “sondern alle 650 Angehörigen der Polizeiinspektion Oldenburg-Ammerland gelten als potenzielle Geheimnis-Verräter.” Natürlich, sagte Staatsanwältin Frauke Wilken am Montag auf Nachfrage, ermittele man “nicht gegen 650 Beamte der Polizeiinspektion”; auch nicht gegen die Polizeiinspektion selbst. “Wir ermitteln schlicht gegen Unbekannt” – genauer: “gegen einen noch unbekannten Beamten der Polizei in Oldenburg”. Es laufe wie in jedem anderen Fall auch, in dem der Täter nicht namentlich bekannt sei. Aus der Tatsache, dass der Kreis der in Frage kommenden Personen begrenzt ist, die Aussage abzuleiten, dass die Staatsanwaltschaft Polizisten “unter Generalverdacht” stelle, sei ungefähr so, als würde man behaupten, dass nach jedem Wohnungseinbruch, bei dem der Täter seinen Namen nicht hinterlassen habe und bei dem daher gegen Unbekannt ermittelt werde, die Behörden die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellten – schließlich kann ja theoretisch jeder einen Einbruch begehen.

Im Übrigen sei die Staatsanwaltschaft “verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht einer Straftat Ermittlungen einzuleiten”, und die entsprechende Genehmigung dafür sei auch vom Innenministerium erteilt worden. Die “Verletzung des Dienstgeheimnisses” kann laut §353b StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Während die NWZ an diesem Montag nachlegte und einen Sprecher der Polizeigewerkschaft ins Feld führte, der die Vorgehensweise der Ermittler als „Unding“ bezeichnete – offensichtlich im Glauben, dass es sich nur um den Festnahmeartikel handelte, denn er nimmt explizit Bezug auf Ulm –, bewahrte der NDR einen kühleren Kopf. Der Sender hatte die Geschichte am Wochenende unter der Überschrift “Behörde ermittelt gegen 650 Polizisten” zwar ebenfalls auf ihrer Internetseite vermeldet, sie aber nach einer entsprechenden Erklärung der Staatsanwaltschaft auch schnell wieder heruntergenommen: “Nicht mehr relevant”, heißt es von Seiten der Onlineredaktion. Heißt wohl: Taugt nicht als Aufreger.